Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne sind in der DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen geregelt und dienen der Feuerwehr zur raschen Beurteilung der Lage und Orientierung in einer baulichen Anlage. In der Regel liegen die Feuerwehrpläne der örtlichen Feuerwehr vor und können der Einsatzleitung bereits auf dem Weg zum Einsatz wichtige Informationen liefern, welche eine rasche Orientierung sowohl außerhalb als auch innerhalb der baulichen Anlage ermöglichen und tragen unter Umständen dazu bei Menschenleben zu retten und größere Schäden zu vermeiden. Feuerwehrpläne geben außerdem Aufschluss über Angriffswege und Brandbekämpfungseinrichtungen sowie besondere Gefahrenschwerpunkte.

Die verwendeten Symbole müssen der DIN 14034 Grafische Symbole für das Feuerwehrwesen und DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen entsprechen. Darüber hinaus sind gegebenenfalls spezifische Gestaltungsvorgaben bzw. Gestaltungswünsche der zuständigen Brandschutzdienststelle zu berücksichtigen und mit einzupflegen.

Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen, welche mit dem Bauantrag mit einzureichen sind, können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde gefordert werden und sind spätestens zur baurechtlichen Bauabnahme vorzulegen. Ob für eine bauliche Anlage ein Feuerwehrplan erforderlich ist, richtet sich nach deren Art und Nutzung sowie deren baulichen Lage.

Nicht zu verwechseln ist der Feuerwehrplan mit dem Feuerwehr-Einsatzplan! Der Feuerwehrplan enthält keine Angaben zur Einsatzstrategie oder zum taktischen Vorgehen im Brandfall, sondern dokumentiert lediglich die örtlichen Gegebenheiten.

WIR planen, bevor die Feuerwehr kommt!

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