Die Gliederung und Gestaltung einer Brandschutzordnung werden in der DIN 14096 geregelt. Eine Brandschutzordnung oder auch oft als betriebliche Brandschutzordnung betitelt ist im Grunde eine Regelung für das Verhalten der Personen im Brandfall, sowie für Maßnahmen, welche die Entstehung und Ausbreitung von Bränden vermeiden sollen.
Die Erstellung einer Brandschutzordnung ist tatsächlich nicht für jedes Gebäude bundeseinheitlich vorgeschrieben, in den geltenden arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften wird eine Brandschutzordnung grundsätzlich nicht gefordert. Generell gilt in der Bundesrepublik Deutschland für Arbeitsstätten, dass geeignete und ausreichende Informationen an die Angehörigen des Betriebes weiterzugeben sind. Wie auch bei vielen anderen Themen gilt es auch hier auf die geltenden Regelungen der jeweiligen Bundesländer zu achten, einige Rechtsvorschriften der Bundesländer verlangen konkrete Brandschutzordnungen für Betriebe, welche üblicherweise öffentlich zugänglich sind. Diese richten sich an sowohl an Betriebsangehörige als auch an die betriebsfremden Personen. Hier ist es empfehlenswert die Brandschutzordnungen in Zusammenarbeit und dem Einvernehmen der zuständigen Behörden aufzuarbeiten.
Eine entsprechend der DIN 14096 gegliederte Brandschutzordnung gliedert sich in drei Teile:
Teil A (DIN 14096-1)
Dieser Teil enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall und wird an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt. Der Teil A der Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude des Betriebes aufhalten.
Teil B (DIN 14096-2)
Der Teil B der Brandschutzordnung enthält wichtige Regeln zur Freihaltung der Flucht-& Rettungswege, zur Verhinderung von Brand- & Rauchausbreitung und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Dieser Teil richtet sich an alle Personen, die sich langfristig und oder regelmäßig im Gebäude aufhalten.
Teil C (DIN 14096-3)
Der Teil C der Brandschutzordnung richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, welche mit besonderen Brandschutzaufgaben betraut sind z.B. Brandschutzbeauftragter, Sicherheitsbeauftragter, etc…. In diesem Teil werden alle Objektbezogenen vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen für diesen Personenkreis beschrieben.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre betrieblichen Anforderungen festlegen!
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