Als Bestandteil integraler Projektierung für Gebäudeplanung, ob Sanierung oder Neubau, werden in Übereinstimmung mit den jeweilig geltenden Landesbauordnungen, den Richtlinien, der zuständigen Bauaufsicht und der zuständigen Feuerwehr entsprechende Konzepte entwickelt. Ein Brandschutzkonzept kann als eine Entscheidungshilfe betrachtet werden und legt fest, welche Maßnahmen zu treffen sind. Das Brandschutzkonzept muss von den Behörden akzeptiert werden können. Die im Bauordnungsrecht niedergeschriebenen allgemeinen Schutzziele dienen dem öffentlichen Interesse und sind einzuhalten. Vom Projekt abhängig kann es selbstverständlich zu Abweichungen kommen diese müssen anhand einer Risikoanalyse bewertet und der zuständigen Behörde erläutert und eventuelle Kompensationsansätze vorgelegt werden.
Ein Brandschutzkonzept sollte außer der bauordnungsrechtlichen Festlegungen, auch die Interessen der Bauherren, sowie auch die Anforderungen von Versicherern aufarbeiten. Projektbezogene Lösungsansätze, die der baurechtlichen Festlegungen abweichen oder zusätzlich zu den baurechtlichen Maßnahmen erarbeitet werden, sind mit allen Beteiligten zu besprechen.
In erster Linie hat ein Brandschutzkonzept 3 Ziele:
1. die Vorbeugung der Entstehung eines Brandes,
2. die Begrenzung der Ausbreitung von Feuer und Rauch,
3. die Ermöglichung von wirksamen Lösch- & Rettungsarbeiten.
Bei der Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes steht neben den Schutzzielen auch die Verhältnismäßigkeit der Baukosten im Vordergrund.
Ein Brandschutzkonzept ist ein Dokument, welches alle erforderlichen Brandschutzeigenschaften einer baulichen Anlage zusammenfasst und beschreibt. Aus diesem Dokument können weitere notwendige Regelungen für die Nutzung einer baulichen Anlage abgeleitet werden, wie etwa die Erstellung von Flucht-& Rettungswegplänen oder einer Brandschutzordnung. Ein voll umfängliches Brandschutzkonzept sollte immer aus einem schriftlichen Textteil und einem grafischen Teil in Form von Brandschutzplänen bestehen.
Das Brandschutzkonzept stellt eine umfassende zielorientierte und auf den Einzelfall sowie die Nutzung abgestimmte Gesamtbewertung einer baulichen Anlage dar und wird bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben in die Genehmigungsplanung mit eingebunden. Als Partner Ihres Vertrauens erläutern wir Ihnen gerne, was es rund um ein Brandschutzkonzept zu beachten gilt.
Sie haben bereits ein bestehendes Projekt und möchten die Ausführung brandschutztechnischer Maßnahmen begutachten lassen? Wir erstellen Ihnen gerne auch Brandschutzgutachten für Ihre bereits bestehende bauliche Anlage.
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