SiGeKo nach RAB 30

Der Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordinator hat mit seiner Tätigkeit dazu beizutragen, dass Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten sind. Für Baustellen auf denen Beschäftige mehrerer Arbeitgeber tätig werden verpflichtet die Baustellenverordnung den Bauherren, für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführungsphase des Bauvorhabens einen SiGeKo zu bestellen.

Unsere Aufgabe als SiGeKo ist es bereits in der Planungsphase eines Bauprojektes alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten abzustimmen. Wir erstellen einen speziell für Ihr Bauvorhaben abgestimmten Sicherheits- & Gesundheitsschutzplan (SiGe – Plan), dieser beinhaltet die Sicherheitsvorkehrungen sowie auch die Arbeitsschutzvorkehrungen für besonders gefährliche Arbeiten.

Während der Bauphase koordinieren und organisieren wir die Zusammenarbeit der verschiedenen Arbeitgeber hinsichtlich des Arbeitsschutzes und deren Überwachung während der Arbeitsverfahren.

 Wir koordinieren für Sicherheit auf Ihrer Baustelle!

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