LPH 9 Objektbetreuung (Gewährleistungsbetreuung)

Die Objektbetreuung wird oftmals mit der Bauüberwachung gleichgestellt, die Objektbetreuung hat mit der Bauüberwachung aber rein gar nichts am Hut.

Bei der Objektbetreuung handelt es sich um die Leistung nach Fertigstellung und Abnahme bzw. Übergabe des Bauwerks. Zu den zentralen Aufgaben der Objektbetreuung zählt die Überwachung der Beseitigung von Mängeln nach der Abnahme sowie deren Bewertung, wie auch das Einhalten von Verjährungsfristen. Zudem werden Wartungs- und Pflegeanweisungen erstellt und dem Auftraggeber vorgelegt.

Des Weiteren gehört eine einmalige Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen zu den Aufgaben der Objektbetreuung.

Sie haben erst kürzlich gebaut und befinden sich in der Gewährleistungsphase? Oder befinden sich derzeit in der Bauphase und wissen nicht was Sie danach erwartet?

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